DIN 18008 Teile 1 und 2 beschlossen: Keine veränderten Anforderungen für Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe

Frankfurt am Main, 14. August 2019. Nach der Einspruchsberatung hat der zuständige Normenausschuss Ende Juli 2019 die Schlussfassungen zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 zur Veröffentlichung freigegeben. Danach gilt, dass die bisherige gesetzliche Regel einzuhalten ist. Im Blick auf den Abschnitt über Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe bleibt die Anforderung unverändert gegenüber der bisherigen Regelung. „Man muss kein Sicherheitsglas einsetzen, wo es die Verkehrssicherheit nicht erfordert“, so Frank Koos, Geschäftsführer für Normung, Technik und internationale Aktivitäten des Verbandes Fenster + Fassade, und Koos weist ergänzend darauf hin: „Bauherren können sich aber auch aus anderen Gründen für Sicherheitsglas entscheiden, zum Beispiel in Verbindung mit einbruchhemmenden Bauteilen“.

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