Neue ift-Richtlinie FE-18/1 „Fenster mit Öffnungsbegrenzung“

Der Einsatzbereich von Öffnungsbegrenzern in Fenstern reicht von der einfachen Begrenzung der Öffnungsweite über Anschlagschutz bis hin zur Absturzsicherung. In letzterem Fall gibt es jedoch etliche Unsicherheiten und Lücken bei der Definition, den normativen und baurechtlichen Regelungen sowie den erforderlichen Nachweisen. 

„Die neue ift-Richtlinie FE-18/1 bringt Orientierung und Lösungsansätze für eine fachgerechte Planung, Ausführung und Nachweisführung von Fenstern mit Öffnungsbegrenzern zur Absturzsicherung“, so der ift-Institutsleiter Prof. Jörn P. Lass. 

Somit ist sie eine „Pflichtlektüre“ für Planer, Fensterhersteller und Montagebetriebe, wenn Fenster auch die Absturzsicherung übernehmen sollen.

https://www.ift-rosenheim.de/-/fenster-mit-offnungsbegrenzung-zur-absturzsicherung